Schon seit inzwischen über 10 Jahren machen Bitcoin und andere virtuelle Währungen regelmäßig mit Schlagzeilen auf sich aufmerksam. Einst noch belächelt als eine „Schnapsidee“, hat jedenfalls die dahinterstehende Technologie, die sog. Blockchain, inzwischen gezeigt, welches Potenzial in ihr steckt. In vielen Bereichen der digitalen Wirtschaft wird diese Technologie inzwischen unmittelbar eingesetzt. Auch die virtuellen (kryptografischen) Zahlungsmittel selbst und die Idee einer dezentralen Währung ohne Abhängigkeit von einer Notenbank existiert nicht nur weiter, sondern erfreut sich größter Beliebtheit. Bestes Beispiel dafür ist weiterhin die virtuelle Währung Bitcoin, die trotz hoher Schwankungen in den letzten Monaten und Jahren in der Tendenz weiterhin rege genutzt wird.
Wir haben diesen Trend zu digitalen Währungen quasi von seiner Geburtsstunde an mit begleitet und seit dem Jahr 2013 hierzu Vorträge gehalten und Fachbeiträge veröffentlicht, die teilweise sogar im wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung aufgegriffen wurden und auch in der Rechtsprechung zitiert werden. Man kann also mit Recht sagen, dass wir eine der führenden Kompetenzzentren in Sachen virtueller Währungen und ihrer rechtlichen Implikationen sind.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf den aufsichtsrechtlichen Aspekten des Umgangs mit Bitcoin & Co. und der Frage, ob und in welcher Form eine BaFin-Lizenz für die einzelnen Geschäftsmodelle erforderlich ist und wie man eine solche BaFin-Erlaubnis erhalten kann.
Wir beraten in- und ausländische Gründer und Dienstleister, deren Geschäftsmodelle auf Bitcoin oder anderen Blockchain-Modellen beruhen, sowie Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute, die in kryptografischen Währungen neue Geschäftsfelder erblicken. Dabei betreuen wir insbesondere auch Start-Ups und etablierte Player, die für sich klären wollen, welche Anforderungen im Hinblick auf das Aufsichtsrecht und die Compliance diese neuen Möglichkeiten mit sich bringen.