Im Familien- und Erbrecht gestalten wir Ihre Anliegen, um Konflikten vorzubeugen und rechtzeitig vorzusorgen. Wir beraten bei Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testamenten und Erbverträgen und beim Abschluss von Übergabeverträgen. Für Unternehmer entwickeln wir individuelle Nachfolgeplanungen. Ein besonderer Fokus liegt auch auf der maßgeschneiderten Errichtung von Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen. Diese Expertise ist ausgewiesen durch umfangreiche Referententätigkeit in diesem Themenkomplex.