Im Immobilienrecht beraten wir einerseits Privatpersonen beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage sowie bei Übergabeverträgen. Gleichzeitig begleiten wir Investoren bei Transaktionen, unabhängig davon, ob diese Wohnimmobilien und/oder Gewerbeimmobilien oder Gesellschaftsanteile zum Gegenstand haben. Ferner begleiten wir Bauträger von der Teilungserklärung bis zum Abverkauf und stehen ihnen dabei beratend zur Seite.